- verantwortungsvolles, weitgehend selbständiges Aufgabengebiet
- Mitarbeit im Kollegium eines renommierten wissenschaftlichen Instituts
- vielfältige Möglichkeiten zur theologischen Fort- und Weiterbildung
- Vergütung entweder nach landeskirchlicher Pfarrbesoldungsordnung (A13/A14) oder im Angestelltenverhältnis (E13/E14)
Die Berufung erfolgt nach Zustimmung des Kuratoriums des Konfessionskundlichen Instituts durch den geschäftsführenden Vorstand des Evangelischen Bundes e.V. für zunächst fünf Jahre. Eine Verlängerung ist möglich und erwünscht.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung: Frau Pfarrerin. Dr. Dagmar Heller, dagmar.heller@ki-eb.de, Tel.: 06251 8433-19.
Bewerbungen (inklusive Lebenslauf und Unterlagen) in einer einzigen pdf-Datei sind bis zum 14. März 2025 zu senden an den Präsidenten des Evangelischen Bundes e.V., Herrn Kirchenpräsidenten i.R. Dr. h.c. Christian Schad, christian.schad@evkirchepfalz.de.