· eine Fachkraft gemäß HKJGB § 25 (1)
· Kenntnisse und Erfahrungen im administrativen Bereich einer Kindertagesstätte wären gut, sind aber kein Muss!
· Freude und Begeisterung für die pädagogische Arbeit und für die vielseitigen Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten im Leitungsbüro
· Feinfühligkeit und Achtsamkeit im Umgang mit den Kindern und ihren Familien
· Kommunikationsstärke und Fingerspitzengefühl in Konfliktsituationen
· Freude an der professionellen Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen, der Elternschaft, der Kirchengemeinde und dem Träger