Die Krisen– und Clearingeinrichtung „milaa 65“ arbeitet auf Grundlage der §§ 27 ff. sowie § 42 SGB VIII und bietet somit die sofortige Aufnahme von Jugendlichen, die aufgrund von Krisensituationen über das zuständige Jugendamt oder den Jugendnotdienst vermittelt werden. Die Einrichtung verfügt über 10 Plätze. Die Betreuung ist kurzfristig angelegt und geht mit einer sehr intensiven Arbeit für alle Beteiligten einher. Viele der aufgenommenen Jugendlichen haben bereits Jugendhilfeerfahrung. Die persönliche und familiäre Situation unserer Zielgruppe ist in der Regel mit einer großen Problemdichte gekennzeichnet. Die vorrangige Zielstellung des Angebotes ist es zunächst, die akute Krisensituation der Minderjährigen im Sinne der Grundsicherung abzuwehren, um dann mit den Jugendlichen (Zielgruppe 14-17 Jahre), Eltern und Kostenträgern eine tragfähige Perspektive zu entwickeln. Die Arbeit erfolgt im Zwei-Schicht-System.