• Eigenständige Wahrnehmung von unterstützenden Assistenzaufgaben
• unterstützte Assistenz des leistungsberechtigten Menschen bei der alltäglichen Lebensführung
• unterstützte Assistenz bei der Gestaltung eines den Bedürfnissen des Leistungsberechtigten angemessenen Wohn- und Lebensumfeldes, bei der Erschließung des sozialen Umfeldes, der befriedigenden Freizeitgestaltung und der Gestaltung sozialer Kontakte
• Zusammenarbeit mit Bezugspersonen des Leistungsberechtigten, z.B. Freunden und Nachbarn, Angehörigen, den amtlichen Betreuenden und Personen aus dem Beschäftigungsumfeld
• unterstützte Assistenz bei der Durchführung medizinischer Maßnahmen entsprechend ärztlicher Anordnungen, wie Medikamentengabe, medizinische und pflegende Versorgung und unterstützte Assistenz bei ärztlicher Konsultation/ der Inanspruchnahme von Praxen und Krankenhäusern
• aktive Umsetzung von individuellen Unterstützungsplanungen sowie deren Evaluation auf Wirkung/ Wirksamkeit