- Leitung der beiden Kinderchöre
- Musikalische Gestaltung der Gottesdienste des Kirchenjahres und Begleitung eines monatlichen Gottesdienstes der Gemeinde auf der Schuke-Orgel oder auf dem Klavier
- Absprache der Orgeldienste mit den vorhandenen Honorarmusiker:innen
- Teilnahme an monatlichen Mitarbeitendenbesprechungen des hauptamtlichen Teams
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf C- oder KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin–Brandenburg schlesische Oberlausitz (TV-EKBO). Anstellungsträger ist der Ev. Kirchenkreis Neukölln. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist Voraussetzung für die Anstellung.