Aufgabenschwerpunkt ist die Pflege und Förderung der Bewohner*innen sowie die Unterstützung der noch vorhandenen Fähigkeiten. Es muss besonders empfindsam auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen eingegangen werden, um beim eigenständigen, pflegerischen Umgang die größtmögliche Selbständigkeit der Bewohner*innen zu gewährleisten.
Aus dem Leitgedanken "Die Würde des Menschen ist ein lebenslang zu gewährender Schutzraum“ ergibt sich das Ziel, die Lebenszufriedenheit der Bewohner*innen durch individuelle und ganzheitliche Betreuung zu fördern sowie die bestmögliche psychosoziale Betreuung der Bewohner*innen sicherzustellen.