Die/der Bewerberin / Bewerber
· hat Freude am selbständigen verantwortungsbewussten Arbeiten
· ist flexibel und ist es gewohnt, im Team zu arbeiten
· verfügt über organisatorisches und handwerkliches Geschick
· verfügt über eine Fahrerlaubnis
„Die Tätigkeit als Küster/in hat einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen (ACKN) ist oder die Mitgliedschaft in einer Gemeinde, die der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden (IKCG) im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers angehört, für die Mitarbeit voraus.