Die Tätigkeit als Küster/in hat einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist oder die Mitgliedschaft in einer Gemeinde, die der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover angehört, für die Mitarbeit voraus.