Sie haben eine staatl. anerkannte Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft nach dem NKiTaG als Erzieher*innen, Kindheitspädagogen*innen, Sozialpädagogen*innen, Heilpädagogen*innen, Heilerziehungspfleger*innen.
Oder ersatzweise eine Ausbildung zur Pädagogischen Assistenzkraft nach dem NKiTaG als Sozialpädagogische Assistenten*innen, Sozialassistent*innen, Kinderpfleger*innen.
Wir arbeiten als Dienstgemeinschaft und erwarten daher, dass Sie sich mit unserem kirchlichen Auftrag identifizieren und glaubwürdig für die Erfüllung dieses Auftrages eintrittst. Die Tätigkeit als Päd. Assistenzkraft hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzten wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus.