Die Tätigkeit als Küster*in hat einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der ACKN oder der IKCG ist, für die Mitarbeit voraus.
Der Dienst umfasst durchschnittlich 3,22 Wochenstunden bei flexibler Arbeitszeit.
Die Bezahlung erfolgt nach TV-L (nähere Auskünfte hierzu erteilt das Kirchenamt in Aurich).