Anstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Kirchenmusikstudium BA/MA (B- oder A-Prüfung) mit Schwerpunkt Popularmusik oder eine vergleichbare Qualifikation.
Bei Quereinstieger:innen erwarten wir die Bereitschaft zu verpflichtenden Fortbildungen.
Die Stelle ist geprägt durch Aufgaben im Bereich der Verkündigung und der evangelischen Bildung. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sehen wir mit Interesse entgegen. Für die Arbeit im Kirchenkreis ist ein Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW erforderlich.
Die Stelle ist vorerst bis zum 31.12.2028 befristet und wird nach Entgeltgruppe 11 TV-L vergütet.
Die Vorstellungsgespräche finden am 21.11.2025 statt.