- zuverlässig, gründlich, teamfähig
- in der Lage, anfallende Arbeiten selbständig zu organisieren bzw. in Absprache mit dem Pfarramt zu erledigen
- belastbar und mit der Bereitschaft und Fähigkeit zu sehen, wo man gebraucht wird
- Mitglied in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, da die Tätigkeit als Küster*in einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst hat.
Die Tätigkeit als Küster:in (m/w/d) ist mit einer besonderen Außenwirkung für die Kirche verbunden. Daher setzen wir in der Regel die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist oder die Mitgliedschaft in einer Gemeinde, die der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers angehört, für die Mitarbeit voraus.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Golenia zur Verfügung (Tel: 05851-9796840 o.sandra.golenia@evlka.de)