· eine Kirchengemeinde, in der die Kirchenmusik eine feste Konstante im Kirchenjahr ist
· ein Netzwerk mit engagierten Haupt- und Nebenamtlichen, die aufgeschlossen und motiviert sind
· eine auf zwei Jahre befristete Anstellung mit 3,06 Wochenstunden
· Bezahlung nach TV-L in der Fassung der DienstVO sowie eine betriebliche Altersversorgung