Du hast eine staatl. anerkannte Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft nach dem NKiTaG als Erzieher*in, Kindheitspädagogen*in, Sozialpädagogen*in, Heilpädagogen*in, Heilerziehungs-pfleger*in.
Wir arbeiten als Dienstgemeinschaft und erwarten daher, dass Du dich mit unserem kirchlichen Auftrag identifizieren und glaubwürdig für die Erfüllung dieses Auftrages eintritts. Die Tätigkeit als stellv. Leitung der Kindertagesstätte ist mit Entscheidungsverantwortung und Außenwirkung im Bereich der evangelischen Bildung für die gesamte Kirche verbunden. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD für die Mitarbeit voraus.