Anstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Kirchenmusikstudium (Bachelor Kirchenmusik oder B-Prüfung mit Schwerpunkt Popularmusik oder eine vergleichbare Qualifikation). Bei Quereinstieger:innen erwarten wir die Bereitschaft zu verpflichtenden Fortbildungen. Da die Stelle geprägt ist durch Aufgaben im Bereich der Verkündigung und der evangelischen Bildung, setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt unter unseren Mitarbeitenden. Der Stellenumfang einer 50%-Stelle (19,25 WS) ist unbefristet und wird nach Entgeltgruppe 11 TV-L vergütet.
Das Bewerbungsgespräch und die musikalische Vorstellung finden am 5. Oktober 2026 statt.
Bewerbungen erbitten wir digital in einer PDF-Datei bis zum 15.09.2026
an das Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Büro des Landeskirchenmusikdirektors, per E-Mail an: bewerbung.kirchenmusik@evlka.de