Anstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Kirchenmusikstudium (Bachelor Kirchenmusik oder B-Prüfung). Da die Stelle durch Aufgaben im Bereich der Verkündigung und der evangelischen Bildung geprägt ist, setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt unter unseren Mitarbeitenden. Der Stellenumfang der 50%-Stelle (19,25 WS) ist unbefristet und wird nach EG 11 TV-L plus Funktionszulage (Kreiskantorat) vergütet. Anstellungsträgerin ist die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.
Die Bewerbungsgespräche und die musikalische Vorstellung finden am 06.10.2026 statt.
Bewerbungen erbitten wir digital in einer PDF-Datei bis zum 18.09.2026 an das Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Büro des Landeskirchenmusikdirektors, per E-Mail an: bewerbung.kirchenmusik@evlka.de