Du hast als Heilpädagogische Fachkraft oder Erzieher*in mit entsprechender Zusatzausbildung eine staatl. anerkannte Ausbildung zur Heilerziehungspfleger*in oder als Erzieher*in mit entsprechender Zusatzausbildung.
Oder ersatzweise hast du als Pädagogische Fachkraft eine staatl. anerkannte Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft nach dem NKiTaG als Erzieher*innen, Kindheitspädagogen*innen, Sozialpädagogen*innen, Heilpädagogen*innen.
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Wir arbeiten als Dienstgemeinschaft und erwarten daher, dass Du dich mit unserem kirchlichen Auftrag identifizieren und glaubwürdig für die Erfüllung dieses Auftrages eintrittst. Die Tätigkeit als Heilpädagogische Fachkraft hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus.