Anstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Kirchenmusikstudium (Master / Bachelor Kirchenmusik oder A-/B-Prüfung / ggf. vergleichbare Qualifikation). Bei Quereinsteiger:innen erwarten wir die Bereitschaft zu verpflichtenden Fortbildungen. Da die Stelle durch Aufgaben im Bereich der Verkündigung und der evangelischen Bildung geprägt ist, setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt unter unseren Mitarbeitenden. Die Stelle ist unbefristet und wird nach EG 11/13 TV-L plus Funktionszulage (Kreiskantorat) vergütet. Anstellungsträgerin ist die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.
Bewerbungen bitte digital an: bewerbung.kirchenmusik@evlka.de